Welche Rezepte können Sie einlösen?
Über IhreApotheken.de können Sie jede Art von Rezepten und E-Rezepten einlösen.
Wo sehe ich, wie hoch die Zuzahlung ist?
Bei der Rezept-Übermittlung über IhreApotheken.de wird der Preis für rezeptpflichtige Medikamente
im Warenkorb nicht angezeigt. Die Zwischensumme bezieht sich nur auf rezeptfreie Medikamente.
Die Apotheke kann Ihnen den Preis inklusive der rezeptpflichtigen Artikel erst nach Abschluss der
Bestellung nennen. Dieser beinhaltet die Zuzahlung, wenn Sie gesetzlich versichert sind und bei
privat versicherten Patienten den zu bezahlenden Arzneimittelpreis.
Brauche ich mein Originalrezept nach der Online-Vorbestellung noch?
Ja. Bei der Abholung in der Apotheke oder bei der Überbringung durch den Botendienst müssen Sie
das Originalrezept vorlegen. Nur dann kann die Abgabe von Medikamenten erfolgen.
Kann ich mehrere Rezepte bei einer Bestellung einlösen?
Ja, das ist möglich.
Kann ich weitere Medikamente mitbestellen?
Ja, Sie können ganz einfach ihrer Bestellung weitere Produkte hinzufügen. Beachten Sie bitte, dass
sich die Summe im Warenkorb nur auf rezeptfreie Medikamente bezieht.
Kann ich mir rezeptpflichtige Medikamente per Botendienst bringen lassen?
Ja, sofern die ausgewählte Apotheke einen Botendienst anbietet.
Was ist das E-Rezept?
Das elektronische Rezept ist eine digitale Alternative zum herkömmlichen Rezept. Sie können das E-
Rezept genauso, wie alle anderen Rezeptarten bei IhreApotheken.de einlösen.